Liebe Patientinnen und Patienten!
Nach wie vor arbeiten wir unter Bedingungen, die verhindern sollen und müssen, dass sich Covid-19 ausbreitet. Und auch, wenn wir uns zunehmend an die Auswirkungen der Pandemie gewöhnt haben, gelten für uns alle im Allgemeinen aber für Krankenhäuser im Besonderen nach wie vor Hygienerichtlinien, die wir zum Schutz von uns allen einhalten müssen und zu deren Einhaltung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dazu zählen:
- Besuch nach wie vor nur einzeln und zeitlich begrenzt
- Eine eindeutig zugeordnete Besuchsperson pro Patient
- Keine Besuche von Corona-(Verdachts-)Patienten und auf der Intensivstation
- Dokumentation und vierwöchige Aufbewahrung von Besucherdaten
- Begleitpersonen in Notaufnahme & Ambulanz können nur in Ausnahmefällen zugelassen werden
- Einhaltung der Hygienevorschriften (u.a. Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz)
Uns ist bewusst, dass ein Krankenhausbesuch ein sehr aufwühlendes Ereignis ist, sodass wir die Unterstützung durch Angehörige prinzipiell begrüßen. Dennoch sind wir in der aktuellen Situation an die genannten, mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Maßnahmen gebunden. Bitte bedenken Sie auch, dass wir keine Auskunft über andere Patienten erteilen dürfen. Selbstverständlich ist es unser Ziel, Ausnahmeregelungen einheitlich, neutral und nachvollziehbar zu gestalten.
Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten. Sie sind vom Gesetzgeber aufgestellt worden, um uns zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Krankenhausleitung